Facebook – Eltern dürfen Account der verstorbenen Tochter nicht einsehen

Das Kammergericht Berlin hat momentan einen kniffligen Fall des Datenschutzes zu entscheiden. Ein 15-jähriges Mädchen kam im Jahr 2012 durch einen einfahrenden Zug im Bahnhof ums Leben. Die Eltern des Mädchens wollten nun die Chatverläufe Ihrer Tochter bei Facebook einsehen, um für sich herauszufinden, ob es sich hierbei um Selbstmord handelte und eventuell Mobbing der Grund dafür war. Die Eltern hatten auch die Zugangsdaten, jedoch wurde der Tod des Mädchens gemeldet und und somit wurde das Konto in den Gedenkzustand versetzt und da die Eltern nicht als Nachlasskontakt eingetragen waren, der Account somit nicht mehr einsehbar. In erster Instanz verlor Facebook und ging sofort in die Berufung. Ob man den Account nunmehr als Nachlass sehen kann, oder als Löschung nach dem Tod, wie die Mitgliedschaft in einem Verein, wird wohl noch bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe gehen. 

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