WhatsApp – Nutzer können jetzt abgemahnt werden!

Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat entschieden, das der automatische Mechnismus bei WhatsApp das Telefonbuch des Nutzers auszulesen nicht legal ist. Haben Sie Kontakte, die kein WhatsApp nutzen und den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen nicht zugestimmt haben? Dann kann Ihnen jetzt eine Abmahnung drohen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, müßten Sie von diesen Kontakten eine schriftliche Genehmigung einholen, daß diese in Ihrem Telefonbuch bestehen bleiben möchten, mit Hinweis auf die Nutzung der Daten durch WhatsApp. Natürlich können Sie selbst den Kontakt löschen, oder hoffen das niemand auf Sie zukommt und es wie den meisten egal ist, ob die Daten ausgelesen werden oder nicht. Eine Abmahnwelle ist dennoch nicht zu befürchten. Denn mahne ich meinen Bekannten ab, maht er mich im Gegenzug ab. Das sich etwas bei WhatsApp tun muß ist klar. Wir sind gespannt, wie das Unternehmen die Problematik lösen wird.

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